Der DMB Mieterverein Velbert und Umgebung e.V. wird im Oktober diesen Jahres 100 Jahre alt.
Dieses besondere Datum möchten wir zum Anlass nehmen, einen kurzen Rückblick auf die Vereinsgeschichte, aber auch die Geschichte der Mieterbewegung in Velbert zu werfen:
Die Gründungsversammlung des Mietervereins Velbert fand am 25.08.1920 statt; die Eintragung ins Vereinsregister erfolgte im Oktober 1920.
Zur Gründerzeit herrschte eine Zeit der Not, der Ausbeutung und des Wohnelends. Die Mieter waren rechtlos und dem Eigentümer hilflos ausgeliefert.
Das Mietrecht des BGB von 1900 war geprägt vom Gedanken der Vertragsfreiheit und dem Glauben, das „freie Spiel der Kräfte“ werde zum Wohle aller wirken. Doch diese Freiheit war vor allem eine Freiheit der Besitzenden.
Diese allgemeine Grundhaltung der Politik und der Gesellschaft spiegelt sich auch in der damaligen Vereinssatzung wider:
So hieß es in § 2 der seinerzeit verabschiedeten Satzung unter anderem:
„Der Mieterbund Velbert bezweckt den Zusammenschluss aller Mieter Velberts zu gemeinsamer Vertretung ihrer Interessen: Rechtsschutz, Rechtsbeirat beim Wohnungs- und Mieteinigungsamt, Beratung von Mietvertragssachen, Schutz vor Mietwucher und berechtigter Mietsteigerung, Beschaffung von Heimgärten, Vermittlung von Heimstätten durch Baugenossenschaften.
Er erstrebt einschneidendere Formen in der großstädtischen Wohnungsweise und bekämpft insbesondere das Massenmiethaussystem mit seinen gesundheitlichen und sittlichen Gefahren.
Der Bund tritt ferner dafür ein, dass der Boden… unter ein Recht gestellt werde, das seinen Gebrauch als Werk- und Wohnstätte fördert und jeden Missbrauch mit ihm ausschließt.
Er fordert daher die Vergesellschaftung des Bodens (Bodenreform, Freiland), denn das schrankenlose Privatbesitzrecht an Grundstücken verteuert nicht alleine den Wohnboden, sondern auch die Baustoffe, aus denen die Häuser errichtet und unterhalten werden und ist die Quelle der Mietpreissteigerungen als Schraube ohne Ende.“
Aus heutiger Sicht ist es erstaunlich festzustellen, dass die Probleme der Mieter, die vor 100 Jahren in der Satzung festgehalten wurden und deren Bekämpfung sich der Mieterverein zum Ziel gesetzt hatte, bis heute nichts an Aktualität verloren haben.
Der Kampf um bezahlbaren Wohnraum ist auch für die Velberter ein Thema und betrifft inzwischen die Bürger aller Gesellschaftsschichten.
Es gibt heutzutage zwar kein massenhaftes Wohnungselend mehr; an dessen Stelle sind jedoch andere Probleme getreten wie z.B. die exorbitante Steigerung der Betriebskosten im Laufe der vergangenen Jahre.
Umfasste ein früherer Mietvertrag nur wenige Betriebskosten, die vom Mieter zu tragen waren – insbesondere nur Wassergeld, Müll und Heizkosten – so ist der Betriebskostenkatalog der umlegbaren Kosten für die Mieter in heutigen Mietverträgen umfangreich angewachsen.
So hat sich auch der Fokus in der Beratung durch den Mieterverein im Laufe der Jahre weiter ausgeweitet:
Neben Betriebskostenprüfungen, Wohnungsmodernisierungen und allgemeinen Vertrags-angelegenheiten ist die Kündigung der Wohnung ein weiteres wichtiges Thema, das die Mieter bedrückt.
Seitdem 1971 insbesondere das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse ins BGB übernommen wurde, sind Mieter zwar nicht mehr rechtlos. Dennoch bedeutet eine Kündigung der Wohnung eine besondere Belastung, da sie letztlich den Lebensmittelpunkt der Mieter darstellt.
Auch hat die lokale Wohnungspolitik dem Mieterverein immer am Herzen gelegen.
So hat sich im Rahmen einer Bürgerinitiative der Verein in den 1990er Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass die Wohnungsbaugesellschaft Velbert, die einen Großteil der städtischen Wohnungen innehatte und verwaltete, erhalten bleibt.
Ebenso ist der Mieterverein seit 1975 in Gemeinschaft mit den Haus- und Grundbesitzer-vereinen in der Region an der Erstellung und Fortschreibung des örtlichen Mietspiegels beteiligt, der von Gerichten und Gutachtern allgemein anerkannt ist.
Auch insoweit erfährt das Ziel des Mietervereins, die rechtlichen und sozialen Belange der Mieter in Velbert und Umgebung zu vertreten und fördern, mit der heute gültigen Satzung weiterhin seine Bedeutung.