Mitglied im

Nein, das ist nicht möglich. Aufgrund der Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes dürfen nur Vereinsmitglieder beraten werden.

Sie haben die Möglichkeit, entweder persönlich in unserer Geschäftsstelle zu unseren Geschäftszeiten die Mitgliedschaft abzuschließen oder uns die entsprechenden Beitrittsformulare, die Sie auf unserer Homepage finden, online zukommen zu lassen.

Selbstverständlich funktioniert auch der Postweg oder der Einwurf der Dokumente in den Briefkasten der Geschäftsstelle.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. 126,- EUR im Jahr inklusive einer Mietrechtsschutz-versicherung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20,- EUR.

Im Eintrittsjahr ist der Mitgliedsbeitrag anteilig bis Jahresende zu zahlen, danach jeweils bis zum 31.01. für das laufende Kalenderjahr.

Nein, es gibt keine separaten Ermäßigungen z.B: für Studenten, Rentner oder ALG II-Empfänger.

Rechtsberatung kann unmittelbar nach Eintritt in den Verein in Anspruch genommen werden. Es existiert keine Wartefrist. Bitte vereinbaren Sie aus organisatorischen Gründen einen Termin zur Beratung mit unserer Geschäftsstelle.

Sie werden ausschließlich durch Volljuristen beraten, die langjährige Erfahrung im Mietrecht besitzen.

Nein, nicht grundsätzlich. Wir bitten um Terminvereinbarung bei einem persönlichen Besuch in unserer Geschäftsstelle. Sie können uns aber auch gern Ihre Anfrage per Email, Fax oder Post übermitteln. Bitte beachten Sie, dass wir für die rechtliche Bewertung auch notwendige Unterlagen, insbesondere den Mietvertrag, benötigen. Die Antwort erfolgt dann entweder schriftlich oder telefonisch.

Nein, eine gerichtliche Vertretung ist ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten. Sollte es jedoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, hilft der Verein vermittelnd weiter.

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft sind Sie über einen Gruppenvertrag bei der Roland Rechtsschutz mietrechtsschutzversichert. Der Rechtsschutzversicherer tritt ein für Kosten, die sich im Zusammenhang mit einem Gerichtsprozess Ihres Mietverhältnisses ergeben können.

Zu beachten ist, dass u.a. bei Neuabschluss des Vertrages eine Wartefrist von 3 Monaten besteht, bevor die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann. Auch besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Streitursache in die Zeit vor Beginn des Versicherungsschutzes oder in die Wartezeit fällt.

Die Selbstbeteiligung beträgt z.Zt. 100,- EUR.

Die Mindestmitgliedschaft beträgt 2 Jahre. Daher kann die Kündigung erst nach zweijähriger Mitgliedschaft, jeweils bis zum 30.09. eines jeden Jahres mit Wirkung zum 31.12. des gleichen Jahres schriftlich erklärt werden.

Bei Umzug in eine andere Stadt können Sie entweder die Mitgliedschaft bei uns behalten oder sich zu einem anderen Mieterverein, der dem Deutschen Mieterbund angeschlossen ist, ummelden.

Die Ummeldung erfolgt durch uns. Die Zeitdauer der Mitgliedschaft wird bei dem neuen Mieterverein angerechnet, und es erfolgt auch keine erneute Beitragszahlung für das laufende Kalenderjahr.

Nein, denn der Mieterverein dient nicht gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.

Nein, der Mieterverein übernimmt keine Rechtsberatung bei Nachbarschaftsproblemen oder Streitigkeiten von Mietern untereinander.

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