Für unsere Mitglieder bieten wir eine Mietrechtsschutzversicherung im Rahmen eines Gruppen-Versicherungsvertrags bei der Roland Rechtsschutz Versicherungs AG an.
Kostenschutz im Rahmen der Mietrechtsschutzversicherung wird nur für Schadenfälle gewährt, die nach Ablauf einer dreimonatigen Wartefrist eintreten.
Die Versicherung tritt ebenfalls nicht ein für Schäden, die vor dem Fälligkeitstermin entstanden sind.
Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt mindestens 100,00 EUR.
Für gewerblich genutzte Mietobjekte sowie für selbst genutzte Eigentumswohnungen ist kein Rechtsschutz möglich.
Die Mietrechtsschutzversicherung ist für Neumitglieder unseres Vereins obligatorisch.
Bei Vorhandensein einer bereits bestehenden Mietrechtsschutzversicherung kann der Mitgliedsbeitrag um die Rechtsschutzversicherungsprämie reduziert werden.