Handout für unsere Mitglieder - Leistungsbeschränkungen
Als Mieterverein sind wir bemüht, die jährlichen Kosten der Mitgliedschaft und den Aufwand der zu bearbeitenden Fälle in Einklang zu bringen. Zum reibungslosen Ablauf unserer Rechtsberatung benötigen wir deshalb Ihre Mithilfe.
Daher möchten wir Ihnen folgende Informationen und Hinweise geben, um unnötige Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Mietangelegenheit zu vermeiden:
Betriebskostenabrechnungen:
Soweit Sie uns Betriebskostenabrechnungen per Mail zur Verfügung stellen, können wir ausschließlich PDF-Dateien verarbeiten. Bitte schicken Sie uns keine Grafikdateien oder einzelne Screen-Shots.
Ebenso benötigen wir den zugrunde liegenden Mietvertrag.
Bitte teilen Sie uns auch mit, auf welche Betriebskostenpositionen Sie die Prüfung beschränken wollen.
Sofern der Vermieter lediglich Einsichtnahme in die Betriebskostenunterlagen vor Ort gewährt, müssen Sie diese Termine selber absprechen. Der Mieterverein nimmt grundsätzlich keine Termine zur Einsichtnahme wahr.
Mängel der Mietsache
Besteht ein Mangel in Ihrer Wohnung, z.B. Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, elektrische Defekte, nicht ausgeführte Gebäudereinigung, Schnee- und Eisbeseitigung etc. sollte dieser Mangel von Ihnen zunächst selber Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Hausverwaltung gemeldet werden.
Hierzu haben wir ein Standardschreiben vorbereitet, das Sie auf unserer Internetseite im Download-Bereich finden.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Mieterverein Ihnen bei Mängeln der Mietsache lediglich im Nachhinein juristisch weiterhelfen kann, d.h. z.B. bei Mietminderungsansprüchen etc.
Handwerker zur Beseitigung des Mangels kann nur die Vermieterseite beauftragen, nicht jedoch der Mieterverein.
Streitigkeiten von Mietern untereinander
Der Mieterverein bearbeitet keine streitigen Auseinandersetzungen zwischen Miet-parteien untereinander.
Allgemeine Infos
Beachten Sie bitte, dass der Mieterverein keine Fristenüberwachung vornimmt. Soweit wir in unseren Schreiben an die Gegenseite Fristen setzen, müssten Sie selber deren Einhaltung nachverfolgen und uns nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist erneut informieren.
Bestimmte Rechtsangelegenheiten erfordern weitergehende Absprache mit Ihnen, zu der wir Sie dann auffordern. Beachten Sie bitte, dass, wenn keine Absprache mit Ihnen erfolgt, der Vorgang auch nicht weiterbearbeitet werden kann.
Der Mieterverein schreibt keine Rechtsgutachten und beauftragt auch keine Gutachter.
Der Mieterverein vertritt nicht in gerichtlichen Angelegenheiten, d.h. es werden keine gerichtlichen Mahnbescheide oder Klagen bearbeitet und der Verein tritt auch nicht als Prozessbevollmächtigter auf.
Angelegenheiten, die das Verbraucherrecht betreffen, wie z.B. Verträge mit Strom- oder Gasanbietern, bearbeitet der Mieterverein nicht.
Velbert, im März 2026
Aktueller Mietspiegel
Den aktuellen Mietspiegel können Sie im Bereich DOWNLOADS & LINKS herunterladen.
Sollten Sie den Mietspiegel in gedruckter Form benötigen, halten wir diesen in unserer Geschäftsstelle gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 3,- EUR bereit.
