Stand: 01.04.2024 (Änderungen vorbehalten)
Jahresbeiträge
- Mitgliedsbeitrag für Wohnraum: 96,00 EUR
- Mitgliedsbeitrag für Gewerberaum: 120,00 EUR
- Rechtsschutzversicherungsbeitrag für Wohnraum: 30,00 EUR
Gebühren
- Aufnahmegebühr: 20,00 EUR
- Erste Mahngebühr: 2,50 EUR
- Bearbeitungsgebühr zur Adressenermittlung: je nach Aufwand, mindestens jedoch 10,00 EUR
- Bankrücklaufgebühren: Bankrücklaufgebühren nach Abrechnung der Banken,
mindestens jedoch 10,00 EUR - Schriftverkehr: Schreibauslagen/Porto: 3,50 EUR
- Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall: 100,00 EUR
- Wohnungsbesichtigung durch Mitarbeiter: gesonderte Gebühr nach Aufwand auf Anfrage
Fälligkeiten der Beiträge und Gebühren
Der Mitgliedsbetrag ist bis zum 31. Januar eines jeden Jahres zu zahlen. Die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ab Beginn des Aufnahmemonats sind bei der Aufnahme fällig.
Die Gebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
Zahlungsmodalitäten
Die Aufnahmegebühr und der anteilige Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr sind bei der Aufnahme sofort in bar oder per Bankeinzugsermächtigung bzw. SEPA-Basislastschriftmandat zu zahlen.
Laufende Beiträge sind im Voraus per Bankeinzugsermächtigung, Überweisung oder bar zu zahlen.
Hat das Mitglied dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt, erstreckt sich diese auf sämtliche Forderungen.