Rechtsschutz
Für unsere Mitglieder bieten wir eine Mietrechtsschutzversicherung im Rahmen eines Gruppen-Versicherungsvertrags bei der Concordia Rechtsschutz-Versicherungs-AG an.
Kostenschutz im Rahmen der Mietrechtsschutzversicherung wird nur für Schadenfälle gewährt, die nach Ablauf einer dreimonatigen Wartefrist eintreten.
Die Versicherung tritt ebenfalls nicht ein für Schäden, die vor dem Fälligkeitstermin entstanden sind.
Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt mindestens 100,00 EUR.
Für gewerblich genutzte Mietobjekte sowie für selbst genutzte Eigentumswohnungen ist kein Rechtsschutz möglich.
Bei Vorhandensein einer bereits bestehenden Mietrechtsschutzversicherung kann der Mitgliedsbeitrag um die Rechtsschutzversicherungsprämie reduziert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie » hier [582 KB]
. (Download Merkblatt Rechtsschutzversicherung für Mietervereine der Concordia RS AG)
Die Beitrittserklärung zur Mietrechtsschutzversicherung der Concordia » hier [273 KB]
.
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